Beim An- und Verkauf von Wertpapieren in größerem Umfang gibt es wichtige Dinge zu beachten, damit der Handel nicht als gewerblich angesehen wird. So sind wichtige Indizien für den gewerblichen Handel z.B. der Umfang der Geschäfte, das Anbieten von Wertpapiergeschäften gegenüber der Öffentlichkeit, das Ausnutzen des Handelns etwa unter Einbeziehung beruflicher Erfahrungen oder gar das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation, die sich mit der Durchführung von Wertpapiergeschäften beschäftigt.
Für eine private Vermögensverteilung spricht hingegen, daß die An- u. Verkaufstätigkeit neben einer hauptberuflichen Beschäftigung außerhalb der Arbeitszeiten in der freien Zeit, sowie ausschließlich für eigene Rechnung ausgeübt wird. Das gilt auch bei dem Handel in größerem Umfang.
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Sep. 2008, Aktenzeichen X R 14/07