Kapitaleinkünfte | Wie gut sind Sie versichert?

Wie gut sind Sie versichert?

10. September 2008

Abgeltungssteuer- die wesentlichen Neuerungen

  • Es gilt eine einheitliche Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) für alle Kapitaleinkünfte.
  • Der „Sparer-Pauschbetrag“ (801 Euro bei Ledigen, 1.602 Euro bei Verheirateten) löst den Sparer-Freibetrag und die Werbungskosten-Pauschale ab.
  • Die 1-jährige Spekulationsfrist bei Wertpapier-Geschäften und die damit verbundene Steuerfreiheit von Veräußerungs-Gewinnen entfallen.
  • Wertpapierkäufe vor dem 1. Januar 2009 bleiben hiervon unberührt.
  • Auch das Halbeinkünfte-Verfahren entfällt.
  • Zukünftig sind Dividenden, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen, voll steuerpflichtig.
  • Verluste aus Aktien-Direktanlagen können Sie nur eingeschränkt verrechnen – mit positiven Erträgen aus Aktien-Direktanlagen.
  • Liegt Ihr Steuersatz unter 25%, können Sie sich die Differenz zwischen Steuersatz und gezahlter Abgeltungssteuer über Ihre Steuererklärung zurückholen.

Mit der neuen Abgeltungssteuer wird vieles einfacher: Statt Ihres persönlichen Steuersatzes fließen nur noch maximal 25 Prozent Ihrer Kapitalerträge ans Finanzamt. Das heißt: Sofern Ihr persönlicher Steuersatz bei über 25 Prozent liegt, verbleibt ab 2009 ein größerer Teil Ihrer Zinseinkünfte bei Ihnen.

Verschieben Sie Zinseinkünfte aus festverzinslichen Wertpapieren in das Jahr 2009, wenn Ihr Steuersatz über 25 Prozent liegt. Wenn Sie Aktien oder Aktienfonds bis 2009 kaufen, profitieren Sie noch von der Steuerfreiheit bei Kursgewinnen nach einem Jahr. Machen Sie Ihre Anlageentscheidung aber nicht nur von steuerlichen Aspekten abhängig. Ihr Bankberater hilft Ihnen die richtige Entscheidung zu treffen. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

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