Das ändert sich 2010:
Die Regelung für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wurde mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz erneut geändert. Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 410 Euro können wieder sofort abgeschrieben werden. Alternativ dazu gibt es ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150 Euro und 1000 Euro.
Das Wahlrecht muss allerdings immer wirtschaftsjahrbezogen und einheitlich ausgeübt werden.
Weitere Änderungen haben sich bei der Zinsschranke und der Sanierungsklausel ergeben. Die mit dem Bürgerentlastungsgesetz beschlossenen Erleichterungen wurden entfristet und gelten nun auch für das Jahr 2010 weiter. Des Weiteren gelten ab 1. Jan. 2010 geringere Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer.
Die Hinzurechnungen zum Gewinn aus dem Gewerbebetrieb betragen dann 25 % der Hälfte der Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter (=12,5 %).
Bisher galt ein Satz von 16,25%. Zur tatsächlichen Hinzurechnung kommt es jedoch erst, wenn ein Hinzurechnungsfreibetrag von 100.000 Euro überschritten wird.