Was Sie jetzt wissen müssen!
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die neue Steuer ist eine Art “Quellensteuer”. Sie wird für alle Kapitalerträge direkt von den Banken oder Fondsgesellschaften an den Staat abgeführt, sobald der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1602 Euro ausgeschöpft ist. Der Sparerpauschbetrag entspricht der Zusammenfassung von Sparerfreibetrag und Werbungskosten- Pauschbetrag, die beide 2009 entfallen.
Ab wann gilt die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer wird erstmals für Erträge erhoben, die dem Anleger ab dem 01.01.2009 zufliessen.
Welche Geldanlagen werden erfasst?
Alle privaten Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Das betrifft verzinsliche Geldanlagen, Investmentfonds, Aktien und Zertifikate, d.h. die Abgeltungssteuer wird für Zinseinkünfte, Dividenden und Veräußerungsgewinne erhoben. Das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden wird abgeschafft und die bisherige Spekulationsfrist von 12 Monaten entfällt.
Wie werden Zinserträge besteuert?
Alle Erträge aus z.B. Tagesgeldkonten oder Festgeldanlagen, werden ab 01.01.2009 mit der Abgeltungssteuer besteuert. Dafür entfällt die Zinsabschlagssteuer.
Wie werden Investmentfonds behandelt?
Für Wertpapiere gilt ein Bestandsschutz: Wer noch in diesem Jahr z.B. in Fonds investiert, sichert sich die aktuelle Besteuerung von Kursgewinnen für die Zeit ab 2009. Laufende Erträge ab 01.01.2009 unterliegen der Abgeltungssteuer.
Wie werden Zertifikate behandelt?
Bei Zertifikaten wird zwischen Garantiezertifikaten und Produkten mit Kapitalgarantie unterschieden. Garantiezertifikate werden ab 2009 mit der Abgeltungssteuer besteuert. Zertifikate ohne Kapitalgarantie, die vor dem 15.03.2007 gekauft wurden, genießen Bestandsschutz und bleiben so auch weiterhin nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.
Wurden diese Zertifikate nach dem 15.03.2007 erworben, gilt eine Übergangslösung: Sie können unter Einhaltung der Spekulationsfrist bis zum 30.06.2009 steuerfrei eingelöst oder verkauft werden.
Wird mein Riester- Vertrag von der Abgeltungssteuer geschmälert?
Nein. Erträge und Wertsteigerungen aus den Riester- Verträgen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.
Die Besteuerung dieser Leistungen erfolgt auch weiterhin nachgelagert, d.h. in der Auszahlungsphase nach dem persönlichen Steuersatz.
Wie werden Kursverluste nach 2009 behandelt?
Bei der Abgeltungssteuer entfällt die allgemeine Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Kapitalvermögen mit den anderen Einkunftsarten.
Damit können Verluste aus Kapitalvermögen ab 2009 nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen ausgeglichen werden. Für sogenannte Altverluste, also z.B. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, gilt eine Übergangszeit bis zum Jahr 2013.
Bis zu diesem Zeitpunkt können sie vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.