Einkommensteuer | Wie gut sind Sie versichert?

Wie gut sind Sie versichert?

22. Juli 2011

Einkommensteuer: EU-Bussgeld als Betriebsausgabe abzugsfähig?

Filed under: Vermögen und Steuern — Schlagwörter: , , , — admin @ 16:06

Von den Organen der Europäischen Gemeinschaft festgelegte Geldbußen sind in der Regel nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Eine Ausnahme gilt dann, wenn mit der Geldbuße auch der wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft wurde und die auf diesen wirtschaftlichen Vorteil entfallende steuerliche Belastung nicht berücksichtigt wurde. Ein Betriebsausgabenabzug kommt demnach in Betracht, wenn die Geldbuße einen sogenannten Abschöpfungsanteil enthält.

Quelle: Verfügung des Bayrischen Landesamtes für Steuern vom 5. Nov. 2010, Aktenz. S2145.1.1-5/4 St. 32

15. Januar 2010

Einkommensteuer | Betrieblich veranlasste Geschenke

Filed under: Vermögen und Steuern — Schlagwörter: , , , , — admin @ 13:46

Aufwendungen für betrieblich veranlasste Geschenke können bis zu 35 Euro pro Jahr und Empfänger als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Abzugsbeschränkung auf 35 Euro gilt allerdings nicht dann, wenn die Geschenke vom Empfänger nur und ausschliesslich betrieblich genutzt werden können.

12. Januar 2009

Einkommensteuer: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 17 Einkommensteuergesetz ( Veräußerer war innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital unmittelbar oder mittelbar zumindest mit einem Prozent beteiligt ) vor dem 1. Januar 2009 gegen wiederkehrende Leistungen, bei denen der Veräußerer die Zuflussbesteuerung gewählt hat, unterliegt der zu versteuernde Gewinn auch ab dem Veranlassungszeitraum 2009 dem Halbeinkünfteverfahren.

Bei der Beurteilung, ob für einen Veräußerungsgewinn im Sinne des § 17 Einkommensteuergesetz das Halbeinkünfteverfahren oder das Teileinkünfteverfahren anzuwenden ist, ist maßgebend auf den Veräußerungszeitpunkt und nicht auf den Zeitpunkt des Zuflusses der wiederkehrenden Leistungen abzustellen.

Verfügung der Oberfinanzdirektion Magdeburg vom 11. August 2008, Aktenzeichen S 2244 – 58 – ST 214 V.

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