Aufwendungen für betrieblich veranlasste Geschenke können bis zu 35 Euro pro Jahr und Empfänger als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Abzugsbeschränkung auf 35 Euro gilt allerdings nicht dann, wenn die Geschenke vom Empfänger nur und ausschliesslich betrieblich genutzt werden können.
15. Januar 2010
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