Vermögen und Steuern | Wie gut sind Sie versichert?

Wie gut sind Sie versichert?

22. Juli 2011

Einkommensteuer: EU-Bussgeld als Betriebsausgabe abzugsfähig?

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Von den Organen der Europäischen Gemeinschaft festgelegte Geldbußen sind in der Regel nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Eine Ausnahme gilt dann, wenn mit der Geldbuße auch der wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft wurde und die auf diesen wirtschaftlichen Vorteil entfallende steuerliche Belastung nicht berücksichtigt wurde. Ein Betriebsausgabenabzug kommt demnach in Betracht, wenn die Geldbuße einen sogenannten Abschöpfungsanteil enthält.

Quelle: Verfügung des Bayrischen Landesamtes für Steuern vom 5. Nov. 2010, Aktenz. S2145.1.1-5/4 St. 32

18. Februar 2011

Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystem

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Gutschriften aus sogenannten Schneeballsystemen führen zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems auf Aufforderung des Anlegers zur Auszahlung gutgeschriebener Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre. An der Leistungsbereitschaft des Schneeballsystem- Betreibers kann es z. B. fehlen, wenn er auf einen Auszahlungswunsch eines Anlegers hin eine Auszahlung ablehnt und stattdessen über andere Zahlungsmodalitäten verhandelt.

Wie der Bundesfinanzhof bereits mehrfach entschieden hat, hängt der Zufluss der Kapitalerträge davon ab, ob im konkreten Einzelfall eine Auszahlung hätte erreicht werden können. Dies war im Urteilsfall unklar, zumal angesichts des Schriftverkehrs Zweifel an der Leistungsbereitschaft des Schneeballsystem- Betreibers bestanden.

Urteil des Bundesfinanzhofs, 16.03.2010, Aktenz. VIII R4/07

15. Januar 2010

Unternehmer und Steuerrecht 2010

Das ändert sich 2010:

Die Regelung für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wurde mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz erneut geändert. Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 410 Euro können wieder sofort abgeschrieben werden. Alternativ dazu gibt es ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150 Euro und 1000 Euro.

Das Wahlrecht muss allerdings immer wirtschaftsjahrbezogen und einheitlich ausgeübt werden.

Weitere Änderungen haben sich bei der Zinsschranke und der Sanierungsklausel ergeben. Die mit dem Bürgerentlastungsgesetz beschlossenen Erleichterungen wurden entfristet und gelten nun auch für das Jahr 2010 weiter. Des Weiteren gelten ab 1. Jan. 2010 geringere Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer.

Die Hinzurechnungen zum Gewinn aus dem Gewerbebetrieb betragen dann 25 % der Hälfte der Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter (=12,5 %).

Bisher galt ein Satz von 16,25%. Zur tatsächlichen Hinzurechnung kommt es jedoch erst, wenn ein Hinzurechnungsfreibetrag von 100.000 Euro überschritten wird.

Einkommensteuer | Betrieblich veranlasste Geschenke

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Aufwendungen für betrieblich veranlasste Geschenke können bis zu 35 Euro pro Jahr und Empfänger als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Abzugsbeschränkung auf 35 Euro gilt allerdings nicht dann, wenn die Geschenke vom Empfänger nur und ausschliesslich betrieblich genutzt werden können.

9. Juni 2009

Wertpapierhandel: gewerblich oder privat?

Beim An- und Verkauf von Wertpapieren in größerem Umfang gibt es wichtige Dinge zu beachten, damit der Handel nicht als gewerblich angesehen wird. So sind wichtige Indizien für den gewerblichen Handel z.B. der Umfang der Geschäfte, das Anbieten von Wertpapiergeschäften gegenüber der Öffentlichkeit, das Ausnutzen des Handelns etwa unter Einbeziehung beruflicher Erfahrungen oder gar das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation, die sich mit der Durchführung von Wertpapiergeschäften beschäftigt.

Für eine private Vermögensverteilung spricht hingegen, daß die An- u. Verkaufstätigkeit neben einer hauptberuflichen Beschäftigung außerhalb der Arbeitszeiten in der freien Zeit, sowie ausschließlich für eigene Rechnung ausgeübt wird. Das gilt auch bei dem Handel in größerem Umfang.

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Sep. 2008, Aktenzeichen X R 14/07

12. Januar 2009

Einkommensteuer: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 17 Einkommensteuergesetz ( Veräußerer war innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital unmittelbar oder mittelbar zumindest mit einem Prozent beteiligt ) vor dem 1. Januar 2009 gegen wiederkehrende Leistungen, bei denen der Veräußerer die Zuflussbesteuerung gewählt hat, unterliegt der zu versteuernde Gewinn auch ab dem Veranlassungszeitraum 2009 dem Halbeinkünfteverfahren.

Bei der Beurteilung, ob für einen Veräußerungsgewinn im Sinne des § 17 Einkommensteuergesetz das Halbeinkünfteverfahren oder das Teileinkünfteverfahren anzuwenden ist, ist maßgebend auf den Veräußerungszeitpunkt und nicht auf den Zeitpunkt des Zuflusses der wiederkehrenden Leistungen abzustellen.

Verfügung der Oberfinanzdirektion Magdeburg vom 11. August 2008, Aktenzeichen S 2244 – 58 – ST 214 V.

Einkommensteuer: Doppelter Haushalt bei Wohnmobilnutzung

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Nach Ansicht des Finanzgerichtes Rheinland Pfalz liegt zumindest dann keine doppelte Haushaltsführung, wenn das mobile Eigenheim während der Arbeitswoche als Unterkunft am jeweiligen Ort des Arbeitsplatzes dient, zur Heimfahrt benutzt wird und während des Wochenendes am eigenen Wohnort abgestellt wird. Wie hätte das Finanzgericht wohl geurteilt, wenn das Wohnmobil einen festen Standplatz am Arbeitsplatz gehabt hätte und die Fahrt ins traute Heim mit einem anderen Fahrzeug durchgeführt worden wäre? In diesem Fall hätte der klagende Steuerzahler wohl deutlich mehr Chancen auf Erfolgsaussicht gehabt.

Urteil des Finanzgerichtes Rheinland- Pfalz vom 23.Juli 2008, Aktenzeichen 2 K 1238/08

7. September 2008

Die wichtigsten Fakten- Abgeltungssteuer

Was Sie jetzt wissen müssen!

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die neue Steuer ist eine Art “Quellensteuer”. Sie wird für alle Kapitalerträge direkt von den Banken oder Fondsgesellschaften an den Staat abgeführt, sobald der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1602 Euro ausgeschöpft ist. Der Sparerpauschbetrag entspricht der Zusammenfassung von Sparerfreibetrag und Werbungskosten- Pauschbetrag, die beide 2009 entfallen.

Ab wann gilt die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer wird erstmals für Erträge erhoben, die dem Anleger ab dem 01.01.2009 zufliessen.

Welche Geldanlagen werden erfasst?

Alle privaten Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Das betrifft verzinsliche Geldanlagen, Investmentfonds, Aktien und Zertifikate, d.h. die Abgeltungssteuer wird für Zinseinkünfte, Dividenden und Veräußerungsgewinne erhoben. Das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden wird abgeschafft und die bisherige Spekulationsfrist von 12 Monaten entfällt.

Wie werden Zinserträge besteuert?

Alle Erträge aus z.B. Tagesgeldkonten oder Festgeldanlagen, werden ab 01.01.2009 mit der Abgeltungssteuer besteuert. Dafür entfällt die Zinsabschlagssteuer.

Wie werden Investmentfonds behandelt?

Für Wertpapiere gilt ein Bestandsschutz: Wer noch in diesem Jahr z.B. in Fonds investiert, sichert sich die aktuelle Besteuerung von Kursgewinnen für die Zeit ab 2009. Laufende Erträge ab 01.01.2009 unterliegen der Abgeltungssteuer.

Wie werden Zertifikate behandelt?

Bei Zertifikaten wird zwischen Garantiezertifikaten und Produkten mit Kapitalgarantie unterschieden. Garantiezertifikate werden ab 2009 mit der Abgeltungssteuer besteuert. Zertifikate ohne Kapitalgarantie, die vor dem 15.03.2007 gekauft wurden, genießen Bestandsschutz und bleiben so auch weiterhin nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.

Wurden diese Zertifikate nach dem 15.03.2007 erworben, gilt eine Übergangslösung: Sie können unter Einhaltung der Spekulationsfrist bis zum 30.06.2009 steuerfrei eingelöst oder verkauft werden.

Wird mein Riester- Vertrag von der Abgeltungssteuer geschmälert?

Nein. Erträge und Wertsteigerungen aus den Riester- Verträgen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.

Die Besteuerung dieser Leistungen erfolgt auch weiterhin nachgelagert, d.h. in der Auszahlungsphase nach dem persönlichen Steuersatz.

Wie werden Kursverluste nach 2009 behandelt?

Bei der Abgeltungssteuer entfällt die allgemeine Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Kapitalvermögen mit den anderen Einkunftsarten.

Damit können Verluste aus Kapitalvermögen ab 2009 nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.

Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen ausgeglichen werden. Für sogenannte Altverluste, also z.B. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, gilt eine Übergangszeit bis zum Jahr 2013.

Bis zu diesem Zeitpunkt können sie vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

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