2008 September | Wie gut sind Sie versichert?

Wie gut sind Sie versichert?

10. September 2008

Abgeltungssteuer- die wesentlichen Neuerungen

  • Es gilt eine einheitliche Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) für alle Kapitaleinkünfte.
  • Der „Sparer-Pauschbetrag“ (801 Euro bei Ledigen, 1.602 Euro bei Verheirateten) löst den Sparer-Freibetrag und die Werbungskosten-Pauschale ab.
  • Die 1-jährige Spekulationsfrist bei Wertpapier-Geschäften und die damit verbundene Steuerfreiheit von Veräußerungs-Gewinnen entfallen.
  • Wertpapierkäufe vor dem 1. Januar 2009 bleiben hiervon unberührt.
  • Auch das Halbeinkünfte-Verfahren entfällt.
  • Zukünftig sind Dividenden, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen, voll steuerpflichtig.
  • Verluste aus Aktien-Direktanlagen können Sie nur eingeschränkt verrechnen – mit positiven Erträgen aus Aktien-Direktanlagen.
  • Liegt Ihr Steuersatz unter 25%, können Sie sich die Differenz zwischen Steuersatz und gezahlter Abgeltungssteuer über Ihre Steuererklärung zurückholen.

Mit der neuen Abgeltungssteuer wird vieles einfacher: Statt Ihres persönlichen Steuersatzes fließen nur noch maximal 25 Prozent Ihrer Kapitalerträge ans Finanzamt. Das heißt: Sofern Ihr persönlicher Steuersatz bei über 25 Prozent liegt, verbleibt ab 2009 ein größerer Teil Ihrer Zinseinkünfte bei Ihnen.

Verschieben Sie Zinseinkünfte aus festverzinslichen Wertpapieren in das Jahr 2009, wenn Ihr Steuersatz über 25 Prozent liegt. Wenn Sie Aktien oder Aktienfonds bis 2009 kaufen, profitieren Sie noch von der Steuerfreiheit bei Kursgewinnen nach einem Jahr. Machen Sie Ihre Anlageentscheidung aber nicht nur von steuerlichen Aspekten abhängig. Ihr Bankberater hilft Ihnen die richtige Entscheidung zu treffen. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

Ist eine Lebensversicherung noch sinnvoll?

Filed under: Allgemein — Schlagwörter: , , , , — admin @ 15:52

Eine Lebensversicherung ist durchaus geeignet für die eigene private Rentenvorsorge. Denn sie ist die einzige Sparform, die eine relativ hohe Sicherheit verspricht, am Ende zum großen Teil steuerfrei bleibt – und gleichzeitig einen finanziellen Schutz für die Hinterbliebenen bzw. eine Rente bei Berufsunfähigkeit bieten kann.

Und es gibt sie noch – die lohnenswerten Lebensversicherungen, die gute Renditechancen zusammen mit einem kostengünstigen Versicherungsschutz bieten.

Doch nehmen Sie Ihren Versicherer genau unter die Lupe:

Wie Liquide ist der Versicherer?

Wie finanzstark ist die Lebensversicherung?

Wie hoch sind die Abschlusskosten?

Wie hoch sind die Verwaltungskosten?

Je geringer die Kosten, desto rentabler Ihr Ergebnis am Laufzeitende!

8. September 2008

Was ist eine Risiko Lebensversicherung?

Filed under: Risiko Lebensversicherung — Schlagwörter: — admin @ 18:37

Die Risikoversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Ihnen gemeinsam ist, dass nur dann eine Leistung seitens des Lebensversicherers fällig wird, wenn der Versicherungsfall (z. B. Tod, dann als Risiko-Lebensversicherung bezeichnet, oder Berufsunfähigkeit, dann als Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet) während der Versicherungsdauer eintritt. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine Leistungen fällig. Der Beitrag wird nur für das Versprechen des Lebensversicherers gezahlt, im Versicherungsfall eine Leistung zu erbringen und ist daher wesentlich niedriger als diese Leistung.

Am häufigsten ist die Risiko-Lebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme. Eine wichtige Rolle spielt aber auch die Risiko-Lebensversicherung mit fallender Versicherungssumme.

Die Risiko-Lebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten aus. Anwendungsbeispiele sind:

  • Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen
  • Sicherung von Verbindlichkeiten
  • Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)

Die Risiko-Lebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird meist zu Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab (Annuität), wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als sogenannte Restschuldversicherung angeboten. Häufig ist zur Sicherheit des Kreditgebers der Abschluss einer solchen Restschuldversicherung Voraussetzung für die Kreditgewährung.

Quelle: Wiki

Was ist eine Lebensversicherung

Filed under: Lebensversicherung — Schlagwörter: — admin @ 18:31

So ist es in Deutschland:

Eine Lebensversicherung, genauer der Lebensversicherungsvertrag, ist eine Versicherung, bei der eine Versicherungsleistung im Falle des Todes während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder des Erlebens eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung) einer bestimmten Person erbracht wird (Versicherungsfall). Damit wird das Todesfall- bzw. Langlebigkeitsrisiko einer oder mehrerer Personen, des oder der Versicherten (versicherte Personen), wirtschaftlich abgesichert. Als Lebensversicherungen werden nur Individualversicherungen bezeichnet, im Unterschied zur Sozialversicherung, die auch ähnliche Risiken absichert, aber nicht auf einem Versicherungsvertrag beruht. Lebensversicherungen gehören zu den Personenversicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der Person liegt. Sie wird fast stets als Summenversicherung abgeschlossen, d. h. die Versicherungsleistung wird bei Eintritt des Versicherungsfalls in Höhe einer vorher fest vereinbarten Versicherungssumme erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle. Je nach vertraglicher Vereinbarung kann auch der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.

Quelle: Wiki

Riestern mit dem Eigenheim

Filed under: Eigenheim und Bauen — Schlagwörter: , , , — admin @ 10:08

Neben vielen Vorteilen gibt es aber auch Risiken

Rückwirkend zum 1. Januar 2008 soll das sogenannte Eigenheimrentengesetz, besser bekannt als Wohn- Riester, in Kraft treten.

Dann ist die Einbeziehung von selbstgenutztem Wohneigentum, Eigenheimen und Genossenschaftswohnungen in die Riesterförderung möglich. Diese Form der zusätzliche Form der Altersvorsorge birgt jedoch auch Risiken, die vor Abschluss eines entsprechenden Vertrages überdacht werden sollten.

Vorteile und Risiken ausloten

Die Höhe der späteren Steuerbelastung ist für den Steuerzahler ungewiss- weder die persönliche Einkommensituation, noch die zu dem späteren Zeitpunkt geltenden Steuersätze sind bekannt, sodass keine verlässliche Planung möglich ist.

7. September 2008

Jetzt kommt Wohn- Riester

Filed under: Eigenheim und Bauen — Schlagwörter: , , , , , , — admin @ 15:23

Der Bundesrat hat am 04.07.2008 das Eigenheimrentengesetz ( sog. Wohn- Riester ) verabschiedet. Das Gesetz wird einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Folgendes soll Ihnen einen Überblick über wichtige Veränderungen verschaffen:

Riester- Zulage auch für selbstgenutze Wohnimmobilien:

Die Regelungen der Riester- Förderung werden künftig auch für den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien gelten. Dies bedeutet, dass mit den Riester- Zulagen auch der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses, sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften belohnt werden. Voraussetzung ist, dass die Wohnung selbst genutzt wird.

Besteuerung:

Wie bei allen Riester- Produkten sind die Beiträge in der Sparphase steuerfrei. Erst in der Auszahlungsphase werden die Leistungen dann besteuert.

Wohnförderkonto:

Das steuerliche geförderte Kapital wird in einem sogenannten Wohnförderkonto erfasst.

Wahlrecht zu Beginn der Auszahlungsphase:

Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen sich Sparer entscheiden:

Zahlen sie die Steuerschuld auf einen Streich, müssen sie nur 70 Prozent des geförderten Kapitals mit ihrem individuellen Steuersatz begleichen.

Förderberechtigte können sich aber auch dafür entscheiden, das geförderte Kapital über einen längeren Zeitraum ( bis zu 23 Jahre ) verteilt zu versteuern- sogenannte nachgelagerte Besteuerung.

Ob in diesem Fall eine Steuer zu zahlen ist, hängt natürlich von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab. Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung ist nur der Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Förderung, nicht dagegen der Nutzungswert.

Tilgung von Immobilienkrediten:

Die Tilgung von Immobilienkrediten wird steuerlich gleichrangig berücksichtigt wie Altersvorsorgebeiträge. Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge werden dementsprechend zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung eingesetzt.

Altverträge:

Wer bereits staatlich gefördert ein Altersvorsorgevermögen angespart hat, kann einen Teil oder alles für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände verwenden. Dasselbe gilt auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen der Wohngenossenschaften.

Mehr geförderte Altersvorsorgeprodukte:

Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Genossenschaftsanteilen gehören zukünftig zu den begünstigten Anlageprodukten.

Bausparkassen und Wohnungsbaugenossenschaften können damit geförderte Altersvorsorgeprodukte anbieten. Hierdurch erweitert sich das Angebot, aus welcher der Zulageberechtigte das für ihn geeignete Altersvorsorgeprodukt auswählen kann.

Wohnungsbauprämien:

Diese werden künftig nur noch gewährt, wenn das gesparte Kapital in Wohnimmobilien investiert wird. Bisher konnte es nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren für andere Zwecke verwendet werden.

Gewerbesteuerfreiheit von Selbststaendigen und Abfärberegelung verfassungsgemäss

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar, dass die Einkünfte der freien Berufe, der sonstigen Selbständigen und der Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Das Gleiche gilt darüber hinaus für die sogenannte “Abfärberegelung”, wonach die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.

Die wichtigsten Fakten- Abgeltungssteuer

Was Sie jetzt wissen müssen!

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die neue Steuer ist eine Art “Quellensteuer”. Sie wird für alle Kapitalerträge direkt von den Banken oder Fondsgesellschaften an den Staat abgeführt, sobald der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1602 Euro ausgeschöpft ist. Der Sparerpauschbetrag entspricht der Zusammenfassung von Sparerfreibetrag und Werbungskosten- Pauschbetrag, die beide 2009 entfallen.

Ab wann gilt die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer wird erstmals für Erträge erhoben, die dem Anleger ab dem 01.01.2009 zufliessen.

Welche Geldanlagen werden erfasst?

Alle privaten Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Das betrifft verzinsliche Geldanlagen, Investmentfonds, Aktien und Zertifikate, d.h. die Abgeltungssteuer wird für Zinseinkünfte, Dividenden und Veräußerungsgewinne erhoben. Das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden wird abgeschafft und die bisherige Spekulationsfrist von 12 Monaten entfällt.

Wie werden Zinserträge besteuert?

Alle Erträge aus z.B. Tagesgeldkonten oder Festgeldanlagen, werden ab 01.01.2009 mit der Abgeltungssteuer besteuert. Dafür entfällt die Zinsabschlagssteuer.

Wie werden Investmentfonds behandelt?

Für Wertpapiere gilt ein Bestandsschutz: Wer noch in diesem Jahr z.B. in Fonds investiert, sichert sich die aktuelle Besteuerung von Kursgewinnen für die Zeit ab 2009. Laufende Erträge ab 01.01.2009 unterliegen der Abgeltungssteuer.

Wie werden Zertifikate behandelt?

Bei Zertifikaten wird zwischen Garantiezertifikaten und Produkten mit Kapitalgarantie unterschieden. Garantiezertifikate werden ab 2009 mit der Abgeltungssteuer besteuert. Zertifikate ohne Kapitalgarantie, die vor dem 15.03.2007 gekauft wurden, genießen Bestandsschutz und bleiben so auch weiterhin nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.

Wurden diese Zertifikate nach dem 15.03.2007 erworben, gilt eine Übergangslösung: Sie können unter Einhaltung der Spekulationsfrist bis zum 30.06.2009 steuerfrei eingelöst oder verkauft werden.

Wird mein Riester- Vertrag von der Abgeltungssteuer geschmälert?

Nein. Erträge und Wertsteigerungen aus den Riester- Verträgen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.

Die Besteuerung dieser Leistungen erfolgt auch weiterhin nachgelagert, d.h. in der Auszahlungsphase nach dem persönlichen Steuersatz.

Wie werden Kursverluste nach 2009 behandelt?

Bei der Abgeltungssteuer entfällt die allgemeine Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Kapitalvermögen mit den anderen Einkunftsarten.

Damit können Verluste aus Kapitalvermögen ab 2009 nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.

Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen ausgeglichen werden. Für sogenannte Altverluste, also z.B. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, gilt eine Übergangszeit bis zum Jahr 2013.

Bis zu diesem Zeitpunkt können sie vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

6. September 2008

Teure Werbung für Pleitefonds MSF

Filed under: Geldanlage — Schlagwörter: , , , , , — admin @ 21:16

Ex-Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz zu Schadensersatz verurteilt
Weiteres Grundsatzurteil zur Haftung bei dem sog. “Politikerfonds”

Berlin/Mosbach, 21. August 2007. Das Landgericht Mosbach verurteilte Ex-Bundesverteidigungs-minister Prof. Dr. Rupert Scholz dazu, an zwei von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Berliner Kanzlei Kälberer & Tittel vertretene Anleger der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG Schadensersatz in Höhe von ca. 35.000,00 Euro zu leisten (Urteil vom 15.08.2007, Az.: 1 O 135/06).

Bei Anbietern von Fonds ist es durchaus beliebt, als “Zugpferde” für den Vertrieb prominente Namen einzubinden. Rechtsanwalt André Tittel von der Kanzlei Kälberer & Tittel: “Nach unserer Erfahrung verleihen bekannte Namen, insbesondere von namhaften Politikern, Anlageprospekten eine hohe Glaubwürdigkeit und Seriosität. Mit dem Vertrauensbonus prominenter Namen können damit auch unattraktive und sogar recht fragwürdige Anlagen erfolgreich vertrieben werden. Wenn sich Politiker als ‚Werbeikone’ vor den Karren von fehlerhaften oder gar dubiosen Anlagemodellen spannen lassen, müssen sie nach dem Grundsatzurteil des Landgerichts Mosbach damit rechnen, für entstandene Schäden haftbar gemacht zu werden.”

Die Insolvenz der Fondsgesellschaft (6.800 Anleger) sorgte im Sommer 2005 für große Aufmerksamkeit, da die Anlage mit den Namen prominenter Persönlichkeiten beworben wurde. Darunter befand sich auch der frühere Bundesverteidigungsminister und Inhaber eines Lehrstuhls für Finanzrecht an der Universität München, Prof. Dr. Rupert Scholz. In einem Interview hatte er erklärt, erst nach einer genauen Prüfung der Strukturen und der Personen seine persönliche Mitwirkung und Unterstützung zugesagt zu haben.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte im Juni 2005 die Schließung und Abwicklung des Fonds verfügt.

Das Landgericht Mosbach hat jetzt entschieden, dass Prof. Dr. Scholz für entstandene Schäden der beiden Anleger haftet. Er habe durch seine Aussagen den Eindruck erweckt, sich von der Qualität des Anlagemodells überzeugt zu haben. Mit diesem Urteil hat das Landgericht Mosbach nicht nur den Kreis der Prospektverantwortlichen weiter ausgeweitet, sondern für einen großen Fortschritt in Sachen Anlegerschutz gesorgt.

Die Kanzlei Kälberer & Tittel betreut bei diesem Fonds eine Vielzahl von Mandanten und konnte  schon zuvor einige andere Aufsehen erregende Verurteilungen gegen andere Politiker erstreiten. Zwischenzeitlich hat das Kammergericht in mehreren Fällen die Berufung des ehemaligen Berliner Schulsenators und Fondsgeschäftsführers Walter Rasch zurückgewiesen (z.B. Beschluss vom 17.07.2007, Az.: 17 U 29/06).

Ebenfalls verurteilt wurde bereits der damalige Geschäftsführer der Expo2000 Hannover GmbH Matthias Ginsberg, der als Aufsichtsrat tätig war (Landgericht Berlin, Urteil vom 10.01.2007, Az.: 18 O 250/06). Das Amtsgericht Mitte hat zwischenzeitlich sogar Haftbefehle gegen Herrn Ginsberg erlassen, da dieser auf Vorladung des Gerichtsvollziehers zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nicht erschienen ist (z.B. Az.: 31 M 2085/07).

Das Urteil des Landgerichts Mosbach ist zwar noch nicht rechtskräftig, und die Kanzlei Kälberer & Tittel rechnet mit einer Berufung. Rechtsanwalt Tittel: “Wir sind zuversichtlich, dass das Berufungsgericht auch diese Entscheidung bestätigen wird”.

Quelle: Rechtsanwälte Kälberer & Tittel

Wie gut ist Ihr Versicherungsvertreter?

Filed under: Allgemein — Schlagwörter: , , , , , — admin @ 12:09

Wer kennt das nicht- sie kommen, reden viel und am Ende haben Sie einen Vertrag abgeschlossen, von dem Sie im gegensatz zum Vertreter gar nicht sicher sind, ob er Ihnen am Ende etwas bringen wird.

Häufig haben Sie ja gar keine Ahnung von der ganzen Informationsflut. Sie werden oft gezielt eingeschüchtert, mit vielen Informationen überhäuft und gezielt landet Ihre Unterschrift auf einem Dokument, welches Ihnen später Ärger bereiten wird.

Man kann die seriösität eines Versicherungsvertreters leider nicht immer an seiner Kompetenz ausmachen, sondern vielmehr inwieweit er Ihre persönlichen Verhältnisse analysiert und eingrenzt. Auf Ihre ganz individuellen Möglichkeiten kommt es nämlich an. Nicht nur die derzeitige Lage ist entscheident bei einem Abschluss einer Versicherung, sondern auch die Zukünftige.

Ist es z.B. eine Kapital-Lebensversicherung, so sollte man darauf achten, daß das Produkt auch in Zukunft flexibel gestaltet werden kann. Welche Anlageformen können gewählt werden und wie sicher sind sie.

Gibt der Vertreter Ihnen die Chance, sich eingehend mit dem Produkt und den Möglichkeiten zu beschäftigen, und zwar bevor Sie voreilig den Vertrag abschliessen, so können Sie davon ausgehen, daß Sie die richtige Beratung bekommen haben.

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