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Wie gut sind Sie versichert?

22. Juli 2011

Einkommensteuer: EU-Bussgeld als Betriebsausgabe abzugsfähig?

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Von den Organen der Europäischen Gemeinschaft festgelegte Geldbußen sind in der Regel nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Eine Ausnahme gilt dann, wenn mit der Geldbuße auch der wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft wurde und die auf diesen wirtschaftlichen Vorteil entfallende steuerliche Belastung nicht berücksichtigt wurde. Ein Betriebsausgabenabzug kommt demnach in Betracht, wenn die Geldbuße einen sogenannten Abschöpfungsanteil enthält.

Quelle: Verfügung des Bayrischen Landesamtes für Steuern vom 5. Nov. 2010, Aktenz. S2145.1.1-5/4 St. 32

18. Februar 2011

Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystem

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Gutschriften aus sogenannten Schneeballsystemen führen zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems auf Aufforderung des Anlegers zur Auszahlung gutgeschriebener Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre. An der Leistungsbereitschaft des Schneeballsystem- Betreibers kann es z. B. fehlen, wenn er auf einen Auszahlungswunsch eines Anlegers hin eine Auszahlung ablehnt und stattdessen über andere Zahlungsmodalitäten verhandelt.

Wie der Bundesfinanzhof bereits mehrfach entschieden hat, hängt der Zufluss der Kapitalerträge davon ab, ob im konkreten Einzelfall eine Auszahlung hätte erreicht werden können. Dies war im Urteilsfall unklar, zumal angesichts des Schriftverkehrs Zweifel an der Leistungsbereitschaft des Schneeballsystem- Betreibers bestanden.

Urteil des Bundesfinanzhofs, 16.03.2010, Aktenz. VIII R4/07

15. Januar 2010

Unternehmer und Steuerrecht 2010

Das ändert sich 2010:

Die Regelung für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wurde mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz erneut geändert. Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 410 Euro können wieder sofort abgeschrieben werden. Alternativ dazu gibt es ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150 Euro und 1000 Euro.

Das Wahlrecht muss allerdings immer wirtschaftsjahrbezogen und einheitlich ausgeübt werden.

Weitere Änderungen haben sich bei der Zinsschranke und der Sanierungsklausel ergeben. Die mit dem Bürgerentlastungsgesetz beschlossenen Erleichterungen wurden entfristet und gelten nun auch für das Jahr 2010 weiter. Des Weiteren gelten ab 1. Jan. 2010 geringere Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer.

Die Hinzurechnungen zum Gewinn aus dem Gewerbebetrieb betragen dann 25 % der Hälfte der Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter (=12,5 %).

Bisher galt ein Satz von 16,25%. Zur tatsächlichen Hinzurechnung kommt es jedoch erst, wenn ein Hinzurechnungsfreibetrag von 100.000 Euro überschritten wird.

Einkommensteuer | Betrieblich veranlasste Geschenke

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Aufwendungen für betrieblich veranlasste Geschenke können bis zu 35 Euro pro Jahr und Empfänger als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Abzugsbeschränkung auf 35 Euro gilt allerdings nicht dann, wenn die Geschenke vom Empfänger nur und ausschliesslich betrieblich genutzt werden können.

9. Juni 2009

Wertpapierhandel: gewerblich oder privat?

Beim An- und Verkauf von Wertpapieren in größerem Umfang gibt es wichtige Dinge zu beachten, damit der Handel nicht als gewerblich angesehen wird. So sind wichtige Indizien für den gewerblichen Handel z.B. der Umfang der Geschäfte, das Anbieten von Wertpapiergeschäften gegenüber der Öffentlichkeit, das Ausnutzen des Handelns etwa unter Einbeziehung beruflicher Erfahrungen oder gar das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation, die sich mit der Durchführung von Wertpapiergeschäften beschäftigt.

Für eine private Vermögensverteilung spricht hingegen, daß die An- u. Verkaufstätigkeit neben einer hauptberuflichen Beschäftigung außerhalb der Arbeitszeiten in der freien Zeit, sowie ausschließlich für eigene Rechnung ausgeübt wird. Das gilt auch bei dem Handel in größerem Umfang.

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Sep. 2008, Aktenzeichen X R 14/07

12. Januar 2009

Einkommensteuer: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 17 Einkommensteuergesetz ( Veräußerer war innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital unmittelbar oder mittelbar zumindest mit einem Prozent beteiligt ) vor dem 1. Januar 2009 gegen wiederkehrende Leistungen, bei denen der Veräußerer die Zuflussbesteuerung gewählt hat, unterliegt der zu versteuernde Gewinn auch ab dem Veranlassungszeitraum 2009 dem Halbeinkünfteverfahren.

Bei der Beurteilung, ob für einen Veräußerungsgewinn im Sinne des § 17 Einkommensteuergesetz das Halbeinkünfteverfahren oder das Teileinkünfteverfahren anzuwenden ist, ist maßgebend auf den Veräußerungszeitpunkt und nicht auf den Zeitpunkt des Zuflusses der wiederkehrenden Leistungen abzustellen.

Verfügung der Oberfinanzdirektion Magdeburg vom 11. August 2008, Aktenzeichen S 2244 – 58 – ST 214 V.

Einkommensteuer: Doppelter Haushalt bei Wohnmobilnutzung

Filed under: Vermögen und Steuern — Schlagwörter: , — admin @ 14:50

Nach Ansicht des Finanzgerichtes Rheinland Pfalz liegt zumindest dann keine doppelte Haushaltsführung, wenn das mobile Eigenheim während der Arbeitswoche als Unterkunft am jeweiligen Ort des Arbeitsplatzes dient, zur Heimfahrt benutzt wird und während des Wochenendes am eigenen Wohnort abgestellt wird. Wie hätte das Finanzgericht wohl geurteilt, wenn das Wohnmobil einen festen Standplatz am Arbeitsplatz gehabt hätte und die Fahrt ins traute Heim mit einem anderen Fahrzeug durchgeführt worden wäre? In diesem Fall hätte der klagende Steuerzahler wohl deutlich mehr Chancen auf Erfolgsaussicht gehabt.

Urteil des Finanzgerichtes Rheinland- Pfalz vom 23.Juli 2008, Aktenzeichen 2 K 1238/08

10. September 2008

Abgeltungssteuer- die wesentlichen Neuerungen

  • Es gilt eine einheitliche Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) für alle Kapitaleinkünfte.
  • Der „Sparer-Pauschbetrag“ (801 Euro bei Ledigen, 1.602 Euro bei Verheirateten) löst den Sparer-Freibetrag und die Werbungskosten-Pauschale ab.
  • Die 1-jährige Spekulationsfrist bei Wertpapier-Geschäften und die damit verbundene Steuerfreiheit von Veräußerungs-Gewinnen entfallen.
  • Wertpapierkäufe vor dem 1. Januar 2009 bleiben hiervon unberührt.
  • Auch das Halbeinkünfte-Verfahren entfällt.
  • Zukünftig sind Dividenden, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen, voll steuerpflichtig.
  • Verluste aus Aktien-Direktanlagen können Sie nur eingeschränkt verrechnen – mit positiven Erträgen aus Aktien-Direktanlagen.
  • Liegt Ihr Steuersatz unter 25%, können Sie sich die Differenz zwischen Steuersatz und gezahlter Abgeltungssteuer über Ihre Steuererklärung zurückholen.

Mit der neuen Abgeltungssteuer wird vieles einfacher: Statt Ihres persönlichen Steuersatzes fließen nur noch maximal 25 Prozent Ihrer Kapitalerträge ans Finanzamt. Das heißt: Sofern Ihr persönlicher Steuersatz bei über 25 Prozent liegt, verbleibt ab 2009 ein größerer Teil Ihrer Zinseinkünfte bei Ihnen.

Verschieben Sie Zinseinkünfte aus festverzinslichen Wertpapieren in das Jahr 2009, wenn Ihr Steuersatz über 25 Prozent liegt. Wenn Sie Aktien oder Aktienfonds bis 2009 kaufen, profitieren Sie noch von der Steuerfreiheit bei Kursgewinnen nach einem Jahr. Machen Sie Ihre Anlageentscheidung aber nicht nur von steuerlichen Aspekten abhängig. Ihr Bankberater hilft Ihnen die richtige Entscheidung zu treffen. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

Ist eine Lebensversicherung noch sinnvoll?

Filed under: Allgemein — Schlagwörter: , , , , — admin @ 15:52

Eine Lebensversicherung ist durchaus geeignet für die eigene private Rentenvorsorge. Denn sie ist die einzige Sparform, die eine relativ hohe Sicherheit verspricht, am Ende zum großen Teil steuerfrei bleibt – und gleichzeitig einen finanziellen Schutz für die Hinterbliebenen bzw. eine Rente bei Berufsunfähigkeit bieten kann.

Und es gibt sie noch – die lohnenswerten Lebensversicherungen, die gute Renditechancen zusammen mit einem kostengünstigen Versicherungsschutz bieten.

Doch nehmen Sie Ihren Versicherer genau unter die Lupe:

Wie Liquide ist der Versicherer?

Wie finanzstark ist die Lebensversicherung?

Wie hoch sind die Abschlusskosten?

Wie hoch sind die Verwaltungskosten?

Je geringer die Kosten, desto rentabler Ihr Ergebnis am Laufzeitende!

8. September 2008

Was ist eine Risiko Lebensversicherung?

Filed under: Risiko Lebensversicherung — Schlagwörter: — admin @ 18:37

Die Risikoversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Ihnen gemeinsam ist, dass nur dann eine Leistung seitens des Lebensversicherers fällig wird, wenn der Versicherungsfall (z. B. Tod, dann als Risiko-Lebensversicherung bezeichnet, oder Berufsunfähigkeit, dann als Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet) während der Versicherungsdauer eintritt. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine Leistungen fällig. Der Beitrag wird nur für das Versprechen des Lebensversicherers gezahlt, im Versicherungsfall eine Leistung zu erbringen und ist daher wesentlich niedriger als diese Leistung.

Am häufigsten ist die Risiko-Lebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme. Eine wichtige Rolle spielt aber auch die Risiko-Lebensversicherung mit fallender Versicherungssumme.

Die Risiko-Lebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten aus. Anwendungsbeispiele sind:

  • Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen
  • Sicherung von Verbindlichkeiten
  • Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)

Die Risiko-Lebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird meist zu Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab (Annuität), wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als sogenannte Restschuldversicherung angeboten. Häufig ist zur Sicherheit des Kreditgebers der Abschluss einer solchen Restschuldversicherung Voraussetzung für die Kreditgewährung.

Quelle: Wiki

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